Kostenübernahme

Wer trägt die Kosten?

Die Entscheidung für eine Therapie ist ein wichtiger Schritt – die Finanzierung soll dabei kein Hindernis sein. Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung rechne ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Die Kosten einer Behandlung werden daher in der Regel vollständig übernommen – Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert (etwa Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen).

  • 1 · Probatorische Sitzungen
    Bis zu vier Sitzungen zum Kennenlernen, zur Diagnostik und Therapieplanung.
  • 2 · Antragstellung
    Anschließend wird die Kostenübernahme beantragt – nach Genehmigung beginnt die Therapie.

Private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe

Private Versicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten. Konditionen und Abläufe unterscheiden sich je nach Vertrag und Bundesland – informieren Sie sich daher vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.

Für Beihilfeberechtigte in NRW stehen Informationen und Formulare offiziell bereit:

Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen, ob es sich um die aktuelle Version der Formulare handelt. Gern unterstütze ich Sie auch telefonisch bei der Orientierung. In anderen Bundesländern wenden Sie sich bitte an die zuständige Beihilfestelle.

Selbstzahler

Möchten oder müssen Sie die Kosten selbst tragen, berechne ich die Honorare gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die aktuellen Sätze erfahren Sie gern bei mir.

Steuerlicher Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Therapiekosten als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

Coaching & Beratung

Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen und werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten werden individuell vereinbart und richten sich nach Umfang und Zweck.

Paartherapie

Paartherapeutische Sitzungen sind ebenfalls keine Kassenleistung.

120,00 € · 50 Minuten
Wird ein weiterer Therapeut hinzugezogen, verdoppelt sich das Honorar entsprechend.

Die genannten Informationen basieren auf dem Stand von März 2025. Gesetzliche Regelungen und Versicherungsbedingungen können sich ändern – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder Versicherung.
Noch Fragen?

Ich helfe Ihnen bei der Orientierung

Zögern Sie nicht, mich anzusprechen – telefonisch oder über das Kontaktformular.