Wer trägt die Kosten?
Die Entscheidung für eine Therapie ist ein wichtiger Schritt – die Finanzierung soll dabei kein Hindernis sein. Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung rechne ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Die Kosten einer Behandlung werden daher in der Regel vollständig übernommen – Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert (etwa Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen).
- 1 · Probatorische Sitzungen
Bis zu vier Sitzungen zum Kennenlernen, zur Diagnostik und Therapieplanung. - 2 · Antragstellung
Anschließend wird die Kostenübernahme beantragt – nach Genehmigung beginnt die Therapie.
Private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe
Private Versicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten. Konditionen und Abläufe unterscheiden sich je nach Vertrag und Bundesland – informieren Sie sich daher vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
Für Beihilfeberechtigte in NRW stehen Informationen und Formulare offiziell bereit:
- Beihilfe NRW – Beihilfenverordnung & Infos (externer Link)
- Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie (externer Link)
Selbstzahler
Möchten oder müssen Sie die Kosten selbst tragen, berechne ich die Honorare gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die aktuellen Sätze erfahren Sie gern bei mir.
Coaching & Beratung
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen und werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten werden individuell vereinbart und richten sich nach Umfang und Zweck.
Paartherapie
Paartherapeutische Sitzungen sind ebenfalls keine Kassenleistung.
120,00 € · 50 Minuten
Wird ein weiterer Therapeut hinzugezogen, verdoppelt sich das Honorar entsprechend.
Ich helfe Ihnen bei der Orientierung
Zögern Sie nicht, mich anzusprechen – telefonisch oder über das Kontaktformular.