Wissenswert
Schweigepflicht & Datenschutz in der Therapie

„Bleibt das wirklich unter uns?“ Diese Frage höre ich oft, und sie ist berechtigt. Vertrauen ist die Grundlage jeder Therapie. Deshalb hier klar, was geschützt ist.
Ich unterliege der Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was du mir erzählst, bleibt im geschützten Raum, weder Angehörige noch Arbeitgeber noch sonst jemand erfahren etwas, es sei denn, du wünschst es ausdrücklich und entbindest mich davon.
Deine Daten
Ich erhebe nur, was für deine Behandlung nötig ist, bewahre Unterlagen sicher auf und gebe nichts ohne deine Einwilligung weiter. Auch gegenüber der Krankenkasse werden Diagnosen vertraulich und nach festen Regeln behandelt.
Die seltenen Grenzen
Es gibt wenige, gesetzlich geregelte Ausnahmen, etwa, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Dann zählt dein Schutz zuerst. In aller Regel aber gilt: Was du sagst, bleibt bei mir.
Wenn du Fragen zum Datenschutz hast, schau gern in die Datenschutzerklärung oder sprich mich direkt an.